Förederunterricht

3.2. Der „mittlere Begabungsbereich“ kann unberücksichtigt bleiben, sofern für diesen An- gebote im AG-Bereich gemacht werden.

3.3. Die pädagogische Konferenz findet in Form einer informellen Besprechung zweimal pro Schuljahr statt, und zwar unmittelbar nach den Herbstferien sowie vor den Osterferien.
- findet zudem innerhalb der Zeugniskonferenzen statt.

- diskutiert ausführlich nur über diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Lern-
leistungen, Arbeitsverhalten oder Sozialverhalten deutlich einer Förderung oder Forderung bedürfen.
- beschließt individuelle Fördermaßnahmen.
- überprüft bereits verabredete Angebote auf ihren Erfolg.

3.4. Der Klassenlehrer

- überträgt die Ergebnisse der Konferenz in den Dokumentationsbogen.
- führt die notwendigen Eltern- Schülergespräche (Zielvereinbarungen).
- begleitet den Prozess.
- weist quartalsweise (nur unmittelbar nach den Konferenzen) die zu fördernden Schüler den Förderlehrern zu.

3.5. Schüler und Eltern tragen neben dem Lehrer die Verantwortung für den Lern-
erfolg. (Karl-J. Bußmann)