Materialien zur Hungersnot in Russland in den 30er Jahren

17. Oktober 2019 | Thomas Kock | Kategorien: Aktuelles, Erasmus +

Das folgende Material wurde im Rahmen des Erasmus+Projekts von Schülern des entsprechenden Seminarfachs erarbeitet.

Die Hungerkatastrophe in Russland 1932/33

M1: Hunger in der Sowjetunion

In den Jahren 1932/33 ereignete sich in der Sowjetunion eine der größten humanitären Katastrophen des 20. Jahrhunderts. Sechs bis sieben Millionen Menschen wurden Opfer einer Hungersnot, über die damals nur wenig nach außen drang. Und auch heute ist sie außerhalb der Ukraine kaum im öffentlichen Bewusstsein vorhanden. Die Hungersnot war die Folge der Zerstörung der Landwirtschaft und des Dorfes durch die erzwungene Kollektivierung. Sie war zugleich die Bestrafung der bäuerlichen Bevölkerung für den Widerstand gegen die Kollektivierung der Landwirtschaft. Sie war ein Schlag gegen den ukrainischen Nationalismus. Sie sollte ein für allemal die bolschewistische Macht in den Dörfern etablieren, die bislang nur oberflächlich revolutioniert worden waren. Die Hungersnot war nicht zwangsläufig. Sie war nicht die Folge von Missernten oder Wetterkatastrophen. Sie wurde von der Stalinführung sehenden Auges in Kauf genommen und verschärft. Hilfsmaßnahmen für die hungernden Menschen auf den Dörfern wurden nicht nur nicht ergriffen, sie wurden verhindert und verboten. Statt die bäuerliche Bevölkerung mit einem Minimum an Nahrungsmitteln zu versorgen, wurden im Hungerwinter 1933 1,7 Millionen Tonnen Getreide exportiert. Das sollte gegenüber dem Ausland der Beweis dafür sein, dass es in der Sowjetunion keinen Hunger gab und dass die Gerüchte darüber nichts als antisowjetische Propaganda wären. Gehungert wurde 1932/33 in vielen Regionen der Sowjetunion. Aber nicht überall starben die Menschen hungers und nirgendwo in der Sowjetunion waren so viele Todesopfer zu beklagen wie in der Ukraine. Von den insgesamt sechs bis sieben Millionen Todesopfern starben 3 bis 3,5 Millionen Menschen in der Ukraine, etwa 1,7 Millionen in Kasachstan, weitere Hunderttausende im Nordkaukasus, an der Wolga und in Westsibirien. Während in der Ukraine und in der Russischen Föderation hauptsächlich die ländliche Bevölkerung in den Getreideanbaugebieten verhungerte, hatte das Hungersterben in Kasachstan andere Gründe. Die Enteignung und zwangsweise Ansiedlung der Nomaden in den Steppen Kasachstans brachte hier zuerst dem Vieh und dann den Menschen den Tod.

Quelle: http://www.bpb.de/internationales/europa/ukraine/174179/analyse-80-jahre-holodomor-die-grosse-hungersnot-in-der-ukraine?p=all

M3: Völkermord — eine Definition

Völkermord wird auch als Genozid bezeichnet und stammt vom griechischen Wort für Herkunft, Abstammung (génos) und dem lateinischen Wort für morden, metzeln (caedere) ab. Die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes enthält eine Definition von Völkermord.

Nach Artikel II versteht man darunter, die an einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe begangenen Handlungen:

  1. Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
  2. Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
  3. vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
  4. Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
  5. gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Diese Handlungen müssen in der Absicht begangen werden, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

Es macht sich also schon jemand des Völkermordes schuldig, der lediglich beabsichtigt, also den Vorsatz hat, eine Menschengruppe zu vernichten. Ist eine der Taten von Artikel II a bis e der Konvention tatsächlich durchgeführt worden in Vernichtungsabsicht, dann ist es unerheblich, ob oder wie viele Mitglieder der Gruppe wirklich vernichtet worden sind. Letztendlich braucht man für die Strafbarkeit das “Ziel” nicht erreicht zu haben.

Quelle: https://www.voelkermordkonvention.de/voelkermord-eine-definition-9158/

M4: Erfahrungsbericht eines Zeitzeugen

„Als meine ganze Familie […] begann anzuschwellen, brachte ich meine Tante und ihre zwei Kinder zu meinem Vater. Während des gesamten Weges sah ich Menschen, die sich die Straße zum Getreidespeicher entlangschleppten. Dabei lasen sie aus dem Staub Körner auf, die nur sie selbst erkennen konnten. Einige unter ihnen brachen zusammen und starben auf der Stelle. Sie wurden auf die Seite geschafft und niemand beachtete sie mehr. Ist es ein Wunder, dass meine Haare begannen zu ergrauen, als ich vierzehn Jahre alt war?“, so erinnert sich der Ukrainer Iwan Alexijenko an das Jahr 1933, als die Hungersnot in der Sowjetunion ihren Höhepunkt erreichte.

Quelle: https://www.dekoder.org/de/gnose/hungersnot-holodomor-sowjetunion-kollektivierung

Aufgaben:

  1. Fassen Sie die wesentlichen Aussagen des Textes (M1) zusammen. Beziehen Sie auch das Bild (M2) mit ein.
  2. Erläutern Sie ausgehend von M3 und unter Berücksichtigung des Zeitzeugenberichts (M4), inwiefern die Hungerkatastrophe von 1932/33 als Genozid bezeichnet werden kann.
  3. Vergleichen Sie die Hungerkatastrophe von 1932/33 mit der von 1921/22 hinsichtlich ihrer Ursachen und ihres Ausmaßes.
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