Informationen zum Wiedereinstieg in den Unterricht – Jahrgang 12

04. Mai 2020 | Schulleitung: F.-J. Hanneken | Kategorien: Aktuelles, Corona

Ab nächsten Montag, 11. Mai, steigt der Jahrgang 12 wieder in den Präsenzunterricht am Leoninum ein. Das Land Niedersachsen gibt eine maximale Lerngruppengröße von 16 Personen vor. Um die bestehenden Abstandsregelungen einzuhalten, wird es am Leoninum folgende Regelungen geben:

  • Der Unterricht erfolgt in allen Kursen (auch wenn diese aus weniger als 16 Schülerinnen und Schülern bestehen) in geteilten Lerngruppen im wöchentlichen Wechsel.
  • Die Teilung des Jahrganges erfolgt alphabetisch: Alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs, deren Nachnamen mit den Buchstaben A bis K beginnen, starten mit dem Unterricht am 11. Mai 2020.
  • Alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs, deren Nachnamen mit Buchstaben L bis Z beginnen, starten am 18. Mai 2020.
  • Der Stundenplan für die Kurse bleibt erhalten; die Busse fahren zu den üblichen Zeiten.
  • Das Fach Sport wird nicht unterrichtet (lt. Regelung durch das Kultusministerium); dies gilt nicht für Unterricht in Sporttheorie.
  • In der Schule sind Schutzmaßnahmen unbedingt zu beachten:
  • Die Abstandsregelung von 1,5 m gilt überall;
  • einige Wege oder Türen in der Schule werden besonders gekennzeichnet sein (Einbahnstraßen, nur Ein- bzw. Ausgang);
  • es besteht die Pflicht, im Gebäude und auf dem Schulgelände eine Schutzmaske zu tragen (wie ja zwingend auch im Bus), die erst abgenommen werden darf, wenn der jeweilige Platz im Kursraum eingenommen ist. (Das Schulbüro hält für den Fall Ersatz bereit, dass eine Maske unbrauchbar geworden ist.)
  • Für die nötige Handhygiene steht genügend Seife in den jeweiligen Spendern an den Waschbecken der Toiletten zur Verfügung. An bestimmten Orten sind Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Der Gebrauch von Seife und Handdesinfektion wird ausdrücklich empfohlen.
  • Einige Kurse werden nicht als Präsenzunterricht ausgebracht, weil die jeweiligen Lehrerinnen oder Lehrer aus Corona-Schutzgründen nicht in der Schule präsent sind.
  • Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen dauerhaft nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, benötigen ein ärztliches Attest. Sollten sie sich aus Infektions(verdachts)gründen in häuslicher Quarantäne befinden müssen, ist ebenfalls eine entsprechende Bescheinigung beizubringen.
  • Für die Wochen ohne Präsenzunterricht bzw. für die nicht als Präsenzunterricht erteilten Fächer werden (wie bislang) Aufgaben erteilt.
  • Im Refektorium wird es kein reguläres Mittagessen geben, wohl aber Gelegenheit, am Kiosk einen Snack zu erwerben.
  • Der Oberstufenraum muss als Aufenthaltsraum geschlossen bleiben.

Es ist leicht zu sehen, dass damit noch keine „Normalität“, wie wir sie kennen, erreicht ist. Andererseits besteht die Aufgabe darin, die neuen Regeln für die Zeit ihrer Notwendigkeit zur Normalität werden zu lassen und sie diszipliniert einzuhalten. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gemeinsam gelingen wird, und freue mich sehr auf ein Wiedersehen!

Franz-Josef Hanneken

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