Corona-Regelungen

13. Januar 2022 | Schulleitung | Kategorien: Aktuelles, Corona

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die neue Dynamik des pandemischen Geschehens wirft Fragen für unseren Schulbetrieb auf, für die es bislang nur wenige Anweisungen gibt, wenigstens bezüglich des Verfahrens bei festgestellter Corona-Infektion. Noch am Montag nach den Weihnachtsferien galt die unbedingte Quarantäne-Pflicht für Kontaktpersonen, wenn es sich um die Omikron-Variante handelt. Der Presse waren in den letzten Tagen indes Informationen zu entnehmen, die insbesondere den Umgang mit dieser nun vermehrt auftretenden Variante betreffen. Mit dem heutigen Ministerbrief zusammen ergeben sich für das Leoninum folgende Regelungen – immer vorbehaltlich weiterer oder geänderter Maßgaben der zuständigen Stellen.

  • Bestätigt wurden die nach den Ferien geltende Maskenpflicht und die tägliche Testpraxis, die wir so auch übernommen haben. Nunmehr wird diese Praxis um eine Woche erweitert. Heute haben wir beschlossen, der Empfehlung des Ministeriums zu folgen und den täglichen (Selbst-)Test für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten und sehr zu empfehlen, also auch für die bereits vollständig geimpften. Die starke Nachfrage von geimpften bzw. genesenen Schülerinnen und Schülern nach Test-Kits bestärkt uns in der Annahme, dass hier eine breite Akzeptanz für diese Maßnahme vorherrscht.
  • Grundsätzlich gilt, dass Infektionsfälle nicht nur dem Gesundheitsamt, sondern auch uns gemeldet werden müssen. Das Gesundheitsamt spricht dann auch die Aufforderung zur häuslichen Quarantäne aus (und informiert über die Möglichkeit der Verkürzung durch Testung). Da es hier allerdings häufig Verzögerungen gibt, bitten wir darum, sofort, also bei positivem Testergebnis, bis zu entsprechenden Klärungen zu Hause zu bleiben. Das gilt schon für die Zeit vom positiven Selbsttest bis zum Ergebnis des PCR-Tests – und natürlich dann (falls positiv) bis zur Anweisung durch das Gesundheitsamt.
  • Für Kontaktpersonen gilt eine in der Regel zehntägige Quarantäne, von der allerdings vollständig Genesene und Geimpfte ausgenommen sind. Das gilt – nach Informationen aus der Presse – auch für den Kontakt zu Omikroninfizierten.
  • Sich in Quarantäne befindende Schülerinnen und Schüler, die nicht erkrankt sind, können ggf. online am Unterricht teilnehmen. Das richtet sich nach den jeweiligen Ausstattungsgegebenheiten in der Schule und nach den jeweiligen fachlichen Gegebenheiten. Hier wird im Einzelfall durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer entschieden. Alternativ und ergänzend können via Moodle Unterlagen und Materialien zur Verfügung gestellt werden.

Wir hoffen sehr, weiterhin vornehmlich im Präsenzmodus unterrichten zu können. Mir ist bewusst, dass nach fast zwei Jahren Unterricht unter Corona-Bedingungen immer noch erhebliche Einschränkungen unseren Schulbetrieb kennzeichnen. Anfängliche Hoffnungen auf ein rasches Ende der Pandemie haben sich zerschlagen. Dennoch erleben wir täglich Schülerinnen und Schüler, die mit Freude und Einsatz bei der Sache sind, sich den Herausforderungen stellen und engagiert arbeiten. Im Vertrauen auf diese positive Grundeinstellung und auf die Gemeinsamkeit der Bemühungen gehen wir in das neue Jahr, in das hinein ich noch einmal die besten Wünsche sage

und Sie und Euch herzlich aus Handrup grüße,

Franz-Josef Hanneken

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