Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet online am 11. und in der Printversion am 12. März über die Kritik einer ehemaligen Schülerin an unserem ehemaligen Schulleiter, dem heutigen Hildesheimer Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ. Vor 14 Jahren soll er während seiner Tätigkeit hier an unserem Gymnasium auf von ihr geschilderte Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch einen Lehrer der Schule nicht angemessen reagiert haben.
Die Zeitung hat dazu von der Bischöflichen Pressestelle Hildesheim folgende Stellungnahme von Bischof Wilmer erhalten, die ich Ihnen hiermit gern zur Kenntnis geben möchte:
„In meiner Funktion als Schulleiter des Gymnasiums Leoninum in Handrup war ich im Februar 2007 mit einem Fall von sexueller Belästigung einer Schülerin durch einen Lehrer befasst.
Eine damals 15 Jahre alte Schülerin schilderte ihren Eltern, sie sei von einem Lehrer an der Schulter und an der Hüfte berührt und anzüglich angesprochen geworden. Die Eltern wandten sich daraufhin mit der Bitte um einen Gesprächstermin an mich. Diesem Wunsch bin ich unverzüglich nachgekommen.
Ich habe das Gespräch mit den Eltern am 6. Februar 2007 um 19.00 Uhr geführt. Dies geht aus meinem Terminkalender hervor. Ebenfalls anwesend war der stellvertretende Schulleiter.
Gegenüber den Eltern haben sowohl ich als auch mein Stellvertreter die körperlichen und verbalen Übergriffe des Lehrers sehr deutlich verurteilt und als nicht hinnehmbar kritisiert. Mit den Eltern wurde vereinbart, dass ich mit dem Lehrer ein Disziplinargespräch führen werde. Die Eltern gaben meinem Stellvertreter und mir am Ende des Gesprächs die Rückmeldung, dass sie mit diesem Vorgehen so einverstanden waren. Auch später wurde dieses Einverständnis nie relativiert.
Unverzüglich danach habe ich mit dem Lehrer in meinem Büro das Disziplinargespräch geführt. Der Lehrer räumte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein. Ich habe ihn mündlich abgemahnt und ihm mitgeteilt, dass er ab sofort unter meiner strengen Beobachtung und der meines Stellvertreters steht. Dies hat dazu geführt, dass er sein Verhalten nach meiner Kenntnis abgestellt hat.
Als die Vorwürfe im Februar 2007 gegen den Lehrer an mich herangetragen wurden, war dieser weder der Klassenlehrer der betroffenen Schülerin noch einer ihrer Fachlehrer. Aus dem Klassenbuch ist nachvollziehbar, dass er zu diesem Zeitpunkt gerade eine dreimonatige Krankheitsvertretung in der Klasse der Schülerin beendet hatte. Während des Schuljahres 2005/2006 hatte er die betroffene Schülerin drei Stunden in der Woche unterrichtet.
Ab Februar 2007 ist er zu keinem Zeitpunkt mehr als Fach- oder Klassenlehrer der betroffenen Schülerin tätig gewesen. Es gibt bis heute auch keine Hinweise auf weiteres Fehlverhalten dieses Lehrers. Der Lehrer ist inzwischen verstorben.
Meine Tätigkeit als Schulleiter dauerte vom Sommer 1998 bis zum Sommer 2007. Anschließend war ich für die deutsche Provinz meiner Ordensgemeinschaft als Provinzial in Bonn tätig.
Aus heutiger Sicht hätte ich die damalige Schülerin, trotz des Gespräches mit den Eltern und der schulrechtlich korrekten Disziplinarmaßnahmen gegenüber dem Lehrer, zusätzlich mit einer Vertrauenslehrerin oder einer Pädagogin aus dem Team der Schulseelsorge in Kontakt gebracht. Innerhalb des Schulbereichs hätte ich eine psychologische oder seelsorgliche Betreuung veranlasst oder zumindest vorgeschlagen. Das ist damals nicht geschehen. Das bedauere ich.“
Herzliche Grüße aus Handrup
Franz-Josef Hanneken