Aktuelle Elterninformation

18. Mai 2021 | Schulleitung: F.-J. Hanneken | Kategorien: Aktuelles, Corona

Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

grundsätzlich hat sich die Ausgabe und Überprüfung der Selbsttests bei uns bewährt und ist mittlerweile zu einem routinierten Verfahren geworden. Es haben sich aber auch einige Fragen ergeben, die wir nunmehr unter Rückgriff auf die aktuelle Rundverfügung der Schulbehörde für das Leoninum beantworten können:

  1. Statt des in der Schule ausgeteilten Test-Kits kann auch ein anderer zugelassener Selbsttest verwendet werden (sofern unter: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet).
  2. Weiterhin genügt uns Ihre Unterschrift als Beleg für den erfolgten häuslichen Selbsttest.
  3. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. (Ein z.B. am Dienstagnachmittag für einen Frisörtermin erfolgter Test kann also für die Bescheinigung am Mittwochmorgen benutzt werden.)
  4. Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die über eine seit mindestens 15 Tagen bei ihnen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff und über eine entsprechende Impfdokumentation verfügen.
  5. Ausgenommen sind zudem „Personen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen und in Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind.“

Der letzte Punkt dürfte für einige unserer Schülerinnen und Schüler greifen. Hinsichtlich des Nachweises gilt: „Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis, also PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie höchstens 6 Monate zurückliegt.“

Angesichts der erfreulichen Entwicklung der Inzidenz-Werte hoffen wir auf weitere Möglichkeiten, ein wieder in gewohnten Bahnen verlaufendes Schulleben zu realisieren – wobei uns bewusst ist, dass zumindest für die Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen eine solche Gewohnheit noch gar nicht ausgebildet werden konnte.

Geplant ist nach Pfingsten auch der Wiedereinstieg in den Förderunterricht, der nach der langen Zeit des Homeschoolings noch an Bedeutung gewonnen hat. Auch der Unterricht in gemischten Gruppen in den Fächern evangelische Religion, dritte Fremdsprache und Neigungsfach, soll dann wieder klassenübergreifend stattfinden.

In diesen Tagen findet unser Elternsprechtag statt. An die dafür formulierten Regelungen erinnere ich gern noch einmal (https://leoninum.org/2021/05/zweiter-elternsprechtag/) und wünsche gute Gespräche.

Für heute hoffnungsvolle und herzliche Grüße aus Handrup mit den besten vorpfingstlichen Wünschen,

Ihr

Franz-Josef Hanneken

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