In die Anfangsjahre des Gymnasiums Leoninum fällt eine bemerkenswerte Kuriosität: Die staatliche Genehmigung zur Gründung der Schule erfolgte erst im Jahr 1929 – also sechs Jahre, nachdem das „Missionshaus Handrup“, wie die Schule damals hieß, bereits seinen Betrieb aufgenommen hatte! Über die Gründe hierfür kann auch P. Recker in seinem „Klassenbuch“ nur spekulieren; immerhin liefert er uns ein Bild und eine Transskription der Genehmigung:
„Gemäß der Staatsministerialinstruktion vom 31. Dezember 1839 genehmigen wir nachträglich die Errichtung der Privatschule des Missionshauses Handrup. Im übrigen nhemen wir auf die Ausführungen in unserer Verfügung vom 4. April 1929 – II B 13/6 Nr. 112 Bezug.“