„Wir geben den Kindern und Jugendlichen Geborgenheit bei klaren Regeln.“
Die folgenden Regeln und Grundsätze dienen dazu, das Leitbild unserer Schule zu verwirklichen und einen friedlichen und sicheren Schulalltag zu gewährleisten.
- In unserer Schulgemeinschaft begegnen wir einander höflich und respektvoll. Beleidigungen und Gewalt werden nicht geduldet.
- Um eine für alle erfolgversprechende Atmosphäre in der Schule zu schaffen, ist es notwendig,
pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, die notwendigen Arbeitsmaterialien bereitzuhalten und sich im Unterricht diszipliniert zu verhalten. - Die Schülerinnen und Schüler halten sich ausschließlich auf dem Schulgelände auf. Das Gelände darf nur mit Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler sollen im Normalfall während der großen Pausen (08:55 Uhr, 10:50 Uhr) das Schulgebäude verlassen. In den beiden ersten großen Pausen und in Freistunden ist der Besuch der Schulbibliothek und der Aufenthalt im unteren Teil der Aula für alle möglich. Bei Regen und Schneefall während der Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auch in der alten Pausenhalle aufhalten. In der Mittagspause der Jahrgänge 8, 9 und 10 ist ein Aufenthalt im jeweiligen Klassenraum erlaubt.
Die Aufenthaltsbereiche für die Schülerinnen und Schüler der Sek. II sind in Freistunden und Pausen zusätzlich: für den Jahrgang 11 die Aula, für den Jahrgang 12 das Refektorium (siehe auch 5.), für den Jahrgang 13 der Oberstufenraum (nach deren Schulzeitende Jg. 12). - Während der Mittagspause halten sich die Schülerinnen und Schüler im Refektorium beziehungsweise – falls dieser zur Verfügung steht – im eigenen Klassenraum auf und nicht in anderen Teilen des Schulgebäudes. Eine Ausnahme bilden die Lerngruppen, die sich in der Mittagspause im Rahmen des Projektes „Schüler helfen Schülern“ in den Klassen- bzw. Kursräumen aufhalten.
- Der Aufenthalt im Refektorium ist in den Freistunden und Pausen dem Jahrgang 12 vorbehalten und in der Mittagspause (6./7. Std.) für alle möglich. Vorrecht auf einen Sitzplatz haben immer Schülerinnen und Schüler, die dort ihr Mittagsessen einnehmen wollen. Jede Schülerin/jeder Schüler verlässt ihren/seinen Sitz- und Essplatz so, dass die Nächsten wieder einen sauberen Platz vorfinden.
- Die von der Schulgemeinschaft festgelegten Ordnungen für die Informatik-Räume, das Refektorium und die Schulbibliothek sind zu beachten.
- Während der 5-Minuten-Pausen ist auf Ruhe zu achten, damit anderer Unterricht oder Prüfungen nicht gestört werden.
- Ist ein Wechsel des Unterrichtsraumes nötig, muss dieser in Rücksichtnahme auf andere ruhig erfolgen. Fachräume werden nur zusammen mit einer Lehrkraft betreten. Schultaschen werden erst am Ende der großen Pausen (erstes Klingeln) zum nächsten Raum gebracht.
- Die Bereiche der Schulleitungsbüros und der Pforte sind keine Durchgangsflure und werden von den Schülerinnen und Schülern nur mit konkretem Anliegen aufgesucht. Das Treppenhaus und die Flure des Klosters gehören nicht zum Schulgebäude.
- Die Toiletten sind stets in einem sauberen Zustand zu hinterlassen; die Toiletten sind keine Aufenthaltsorte für die Pausen.
- Die Gebäude, das Mobiliar sowie die technische Ausstattung werden pfleglich behandelt. Schäden oder Verunreinigungen werden direkt gemeldet.
- Um Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen, achten alle darauf, dass am Ende des Unterrichts das Licht ausgeschaltet, der Müll beseitigt wird und nach der jeweils letzten Stunde im Kurs- bzw. Klassenraum die Fenster geschlossen werden. Das Board wird gereinigt hinterlassen. Nach der
letzten im jeweiligen Klassenraum stattfindenden Unterrichtsstunde (vgl. WebUntis-Pläne) werden die Stühle hochgestellt. - Gottesdienste und Vollversammlungen sind am Leoninum wichtige Bestandteile des gemeinsamen Schullebens; die Teilnahme ist verpflichtend und erfordert von allen ein dem Anlass angemessenes Verhalten.
- Um die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten und um Unfälle zu verhindern, sind z. B. im Gebäude das Ballspielen sowie das „Herumtoben“ und Drängeln oder auf dem Schulgelände das Werfen von Schneebällen verboten. Dies gilt insbesondere für das Verhalten am Busbahnhof.
- Der Konsum von Alkohol, Drogen, Zigaretten o. Ä. (wie z.B. Vapes, Shisha-Rauchen) ist auf dem Schulgelände sowie bei allen schulischen Veranstaltungen untersagt. Bei besonderen, ausgewiesenen Schulveranstaltungen, wie etwa dem Ball anlässlich der Abiturentlassung oder dem Sommerfest, gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes.
- Es ist untersagt, Waffen oder gleichgestellte Gegenstände mit in die Schule, auf das Schulgelände oder mit zu Schulveranstaltungen zu bringen oder diese bei sich zu führen. Der sogenannte „Waffenverbotserlass“ des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 27.08.2021 gilt uneingeschränkt.
- Bei der Nutzung digitaler Geräte gilt das digitale Leitbild der Schule.
- Die Verwendung von privaten Smartphones auf dem Schulgelände ist in einem eigenen Smartphone-Konzept geregelt.
- Vor schriftlichen Leistungsüberprüfungen (Tests, Klassenarbeiten, Klausuren) sind alle digitalen Geräte, die nicht für die Prüfung zugelassen sind, abzugeben. Wird nach Abgabe der Geräte noch ein Smartphone, iPad, Smartwatch o. Ä. bei einem Schüler oder einer Schülerin entdeckt, ist dies als Täuschungsversuch zu werten.
- Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 13 sorgen selbstständig für die Ordnung im Oberstufenraum. Nach deren Schulzeitende übernehmen dies die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 12.
- Den Anweisungen des Schulpersonals, der Hausmeister und der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
Diese Ordnung dient dem guten Miteinander in unserer Schulgemeinschaft und bedarf der persönlichen Verantwortung aller.
Diese Ordnung dient dem guten Miteinander in unserer Schulgemeinschaft und bedarf der
persönlichen Verantwortung aller.
