Alle Schüler/innen lassen das Smartphone ausgeschaltet (bzw. lautlos/Flugmodus) und in der Tasche verstaut:

  • im Unterricht (Ausnahme: erlaubt durch die Lehrkraft zu Unterrichtszwecken)
  • in den großen Pausen auf dem Schulhof
  • in den großen Pausen in der Bibliothek
  • im Refektorium in den Mittagspausen (6.+7. Stunde)
  • in den Toiletten/Umkleideräumen

Für die Jahrgänge 5 und 6 (Unterstufe) gilt:

  • Die Mitführung des Smartphones zur Schule ist gestattet (für den Schulweg).
  • In der Schule ist das Smartphone grundsätzlich ausgeschaltet.
  • Über Vertretungsunterricht wird in der Schule über Displays an verschiedenen Orten informiert.

Für die Jahrgänge 7 bis 10 (Mittelstufe) gilt:

Die Nutzung des Smartphones ist erlaubt:

  • im Klassenraum in der Zeit vor Unterrichtsbeginn
  • in der 5-Minuten-Pause
  • während der Mittagspause (Jahrgänge 8-10):
    • auf dem Schulhof
    • im Klassenraum
    • in der Bibliothek (nicht in großen Pausen)
  • Vertretungsunterricht ist auf dem iPad einsehbar (Untis-App).

Für die Jahrgänge 11-13 (Oberstufe) gilt:
Zusätzlich zu den Regelungen in der Mittelstufe ist das Smartphone erlaubt:

  •  Jg. 13: im Oberstufenraum
  •  Jg. 11 (12): in der Aula (außer bei einer Regenpause)
  •  Jg. 12: im oberen Bereich des Refektoriums außerhalb der Mittagspausen (6.+7. Stunde)

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Regelungen der Smartphonenutzung:
Verstöße gegen die Smartphoneregelungen werden pädagogisch in der individuellen Situation bewertet. Folgende gestufte Maßnahmen dienen der Orientierung:

  • Ermahnung
  • Abgabe des Gerätes:
    • während des Unterrichts: an die Lehrkraft
    • im Sekretariat/Schulbüro für den gesamten Unterrichtstag (nach §61 NSchG); zusätzlich erfolgt eine standardisierte WebUntis-Mitteilung an die Eltern
  • Bei Wiederholungen und in schwerwiegenden Fällen:
    • Gespräch mit Eltern (Erziehungsgemeinschaft)
    • Abholung der Schülerin bzw. des Schülers durch die Eltern am betreffenden Schultag
    • behördliche Meldung bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten

Klassenfahrten/Exkursionen:

Die Smartphonenutzung wird abhängig vom Alter der Lerngruppen vor der betreffenden Fahrt festgelegt.

Die Vereinbarungen für Lerngruppen eines Jahrgangs sollen identisch sein.


Zusatzregelungen/Spezielles:

  • Smartwatches sind während der Schulzeit grundsätzlich nur im Flugmodus bzw. offline zulässig (z.B. nur Zeitanzeige)
  • Vor einer Klausur bzw. Klassenarbeit werden Smartphones sichtbar auf dem Pult abgelegt. Die Nutzung oder Mitführung (eines weiteren Gerätes) während einer Klausur bzw. Klassenarbeit wird als Täuschungsversuch gewertet.
  • Die Nutzung eines Smartphones aus medizinischen Gründen (z.B. für Diabetiker) ist nach Absprache während der Schulzeit zulässig. Der Schüler bzw. die Schülerin erhält einen „Smartphone-Pass“). 

Medienpädagogik und Prävention:

  • Wiederholend und aufbauend in verschiedenen Jahrgängen
  • Unterstützt durch externe Experten
  • Regelmäßige Präventiosarbeit durch die Polizei

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