Grundsätzlich orientiert sich das Nutzungsverhalten am digitalen Leitbild.
Alle Schüler/innen lassen das Smartphone ausgeschaltet (bzw. lautlos/Flugmodus) und in der Tasche verstaut:
- im Unterricht (Ausnahme: erlaubt durch die Lehrkraft zu Unterrichtszwecken)
- in den großen Pausen auf dem Schulhof
- in den großen Pausen in der Bibliothek
- im Refektorium in den Mittagspausen (6.+7. Stunde)
- in den Toiletten/Umkleideräumen
Für die Jahrgänge 5 und 6 (Unterstufe) gilt:
- Die Mitführung des Smartphones zur Schule ist gestattet (für den Schulweg).
- In der Schule ist das Smartphone grundsätzlich ausgeschaltet.
- Über Vertretungsunterricht wird in der Schule über Displays an verschiedenen Orten informiert.
Für die Jahrgänge 7 bis 10 (Mittelstufe) gilt:
Die Nutzung des Smartphones ist erlaubt:
- im Klassenraum in der Zeit vor Unterrichtsbeginn
- in der 5-Minuten-Pause
- während der Mittagspause (Jahrgänge 8-10):
- auf dem Schulhof
- im Klassenraum
- in der Bibliothek (nicht in großen Pausen)
- Vertretungsunterricht ist auf dem iPad einsehbar (Untis-App).
Für die Jahrgänge 11-13 (Oberstufe) gilt:
Zusätzlich zu den Regelungen in der Mittelstufe ist das Smartphone erlaubt:
- Jg. 13: im Oberstufenraum
- Jg. 11 (12): in der Aula (außer bei einer Regenpause)
- Jg. 12: im oberen Bereich des Refektoriums außerhalb der Mittagspausen (6.+7. Stunde)
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Regelungen der Smartphonenutzung:
Verstöße gegen die Smartphoneregelungen werden pädagogisch in der individuellen Situation bewertet. Folgende gestufte Maßnahmen dienen der Orientierung:
- Ermahnung
- Abgabe des Gerätes:
- während des Unterrichts: an die Lehrkraft
- im Sekretariat/Schulbüro für den gesamten Unterrichtstag (nach §61 NSchG); zusätzlich erfolgt eine standardisierte WebUntis-Mitteilung an die Eltern
- Bei Wiederholungen und in schwerwiegenden Fällen:
- Gespräch mit Eltern (Erziehungsgemeinschaft)
- Abholung der Schülerin bzw. des Schülers durch die Eltern am betreffenden Schultag
- behördliche Meldung bei strafrechtlich relevantem Fehlverhalten
Klassenfahrten/Exkursionen:
Die Smartphonenutzung wird abhängig vom Alter der Lerngruppen vor der betreffenden Fahrt festgelegt.
Die Vereinbarungen für Lerngruppen eines Jahrgangs sollen identisch sein.
Zusatzregelungen/Spezielles:
- Smartwatches sind während der Schulzeit grundsätzlich nur im Flugmodus bzw. offline zulässig (z.B. nur Zeitanzeige)
- Vor einer Klausur bzw. Klassenarbeit werden Smartphones sichtbar auf dem Pult abgelegt. Die Nutzung oder Mitführung (eines weiteren Gerätes) während einer Klausur bzw. Klassenarbeit wird als Täuschungsversuch gewertet.
- Die Nutzung eines Smartphones aus medizinischen Gründen (z.B. für Diabetiker) ist nach Absprache während der Schulzeit zulässig. Der Schüler bzw. die Schülerin erhält einen „Smartphone-Pass“).
Medienpädagogik und Prävention:
- Wiederholend und aufbauend in verschiedenen Jahrgängen
- Unterstützt durch externe Experten
- Regelmäßige Präventiosarbeit durch die Polizei
