Jesus Christus ist der Maßstab christlichen Handelns – Professor Dr. phil. Jörg Splett referierte in Handrup
Prof. Dr. phil. Jörg Splett, Lehrstuhl für Philosophische Theologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen, Frankfurt/Main.
„Christsein heißt nicht sofort Menschlichkeit, und Christen sind auch nicht von vornherein die besseren Menschen.“ Vielmehr komme es auf das persönliche Lebenszeugnis an. Für Christen bedeute das, sich zu Jesus Christus zu bekennen und ihn zum Maßstab für ihr Handeln in der Gesellschaft zu machen. Das erklärte Professor Jörg Splett in einem Vortrag, den er im Rahmen des Handruper Forums hielt.
Der stellvertretender Schulleiter Paul Wöste zeichnete in seiner Einführung kurz die Vita des sowohl an der Theologisch-Philosophischen Hochschule St. Georgen als auch als Gastprofessor an der Hochschule für Philosophie in München lehrenden Professors nach. Die Frage, „wie viel Christentum“ gebraucht werde, sei provozierend und nicht einfach zu beantworten, gehe es doch nicht allein um den individuellen Glauben, sondern dessen Tragfähigkeit für eine menschliche Gesellschaft.
Anhand von vier Leitfragen versuchte Professor Splett Antworten auf diese Frage zu geben. Worauf könne sich denn die Personenwürde, also „ein unbedingtes Ja zu einem bedingten Menschen stützen“, wenn dieses nicht von einem „absolut freien Schöpfergott ausgesprochen werde?“, fragte Professor Splett gleich zu Anfang. Eine Bemessung der Personenwürde nach Leistungsfähigkeit sei keine ernstzunehmenden Alternative. „Dass man zu etwas taugt, ist noch kein Grund, geachtet zu werden“, stellte der Redner unter anderem mit Blick auf die Behandlung von Sklaven in der Antike fest. Gott brauche die Welt nicht um seiner selbst willen, so Professor Splett unter Berufung auf den mittelalterlichen Theologen Duns Scotus, sondern er habe den Menschen geschaffen, weil er „Mitliebende will“.
Trotz aller Schuld werde der Mensch von Gott bedingungslos bejaht. Darauf ergebe sich für den Menschen wiederum die Verpflichtung, „dieses Ja mitzusprechen“, erklärte Professor Splett, um sogleich die Frage nach dem Umgang mit Unmenschlichkeit anzufügen. „Dem Täter vergeben kann nur das Opfer“, stellte der Professor fest und fragte weiter: „Aber was passiert, wenn das Opfer das nicht kann oder nicht will?“ Könne es ohne göttliche Vergebung überhaupt eine Zukunft für Menschen, die sich der Unmenschlichkeit schuldig gemacht hätten, geben?
Ohne zwischenmenschliche Vergebung sei andererseits aber auch keine menschliche Gemeinschaft möglich, gab Professor Splett zu bedenken. „Vergebung muss sein“, unterstrich er, auch wenn diese einen „Rechtsverzicht im Dienste des Miteinanders“ bedeute. Auf derartige innerweltliche Rechtsansprüche könne man aber wohl nur verzichten, wenn man von der Hoffnung auf Vollendung getragen sei, so wie sie im Abschiedsgebet Jesu im 17. Kapitel des Johannesevangeliums deutlich werde.
Ohne eine solche Hoffnung wiederum könne es keine wirkliche Gemeinschaft mit den Toten geben. In der Auferstehung Jesu sei deutlich geworden, dass es nicht um „die Sache“ gehe, die weiterlebe, sondern um die Vollendung des ganzen Menschen.