Witterungsbedingter Unterrichtsausfall
Zur Erinnerung:
Die Entscheidung, ob der Unterricht an allgemeinbildenden Schulen ausfällt, trifft der jeweilige Landkreis.
Weil die Schülerinnen und Schüler des Leoninums aus zwei unterschiedlichen Landkreisen kommen, besteht die Möglichkeit, dass in einem der beiden Landkreise der Unterricht ausfällt, in dem anderen aber nicht. Für diesen Fall hat die Schulleitung des Gymnasiums Leoninum entschieden, dass bei Unterrichtsausfall in einem der beiden Kreise am Leoninum an diesem Tag kein Unterricht stattfindet.
Da wir sehr viele Lerngruppen haben, in denen Schülerinnen und Schüler aus beiden Landkreisen unterrichtet werden, ist ein sinnvoller Unterrichtsbetrieb mit zum Teil nur wenigen Schülern nur schwierig zu realisieren. Im Übrigen lassen uns die durchaus ähnlichen Witterungsverhältnisse in den beiden Landkreisen aus Sicherheitsgründen diese Regelung als angeraten erscheinen.