Ein wichtiger Bestandteil unseres Hygiene-Konzepts ist von Anfang an die gute Belüftung der Unterrichtsräume. Wir waren bislang der Ansicht, dass mit unseren Maßnahmen (Kipp-Stellung der Fenster, Öffnen der Türen) in der Regel eine hinreichende Zufuhr von Frischluft möglich ist. Davon konnten wir uns auch in der täglichen Praxis überzeugen. Zugleich konnten wir so dem Sicherheitsaspekt Rechnung tragen, da ein in einem höheren Stockwerk ganz geöffnetes Fenster durchaus ein gewisses Gefahrenpotential birgt. Die neuerliche Betonung des Stoßlüftens mit gänzlich geöffnetem Fenster als alternativlos und unverzichtbar durch das Kultusministerium und entsprechende Anfragen bzw. Forderungen aus der Elternschaft haben uns bewogen, diese Praxis noch einmal zu überprüfen und zu ändern. Zugleich gibt das KM die sog. 20-5-20-Regel vor.
Auf einer Arbeitsschutzausschuss-Sitzung (ASA) wurde nach Sichtung, Diskussion und Klärung diverser Fragen ein Modus festgelegt, wonach die 5-Minuten-Schocklüftung ausschließlich durch die jeweilige Lehrkraft vorgenommen wird, die zugleich auch das geöffnete Fenster beaufsichtigt.
Wir meinen, auf diese Weise die verschiedenen Interessen, Frischluft und Sicherheit für alle Beteiligten, miteinander verknüpfen zu können.
Unabhängig vom Stoßlüften bleibt das Querlüften mittels gekippter Fenster Bestandteil unseres Konzepts. Wir werden aber auch für hinreichende Temperaturen in den Unterrichtsräumen sorgen. Dennoch bitten wir darum, wärmende Kleidung für den Bedarfsfall mitzubringen (evtl. eine Jacke, die auch im Unterricht getragen werden kann, ein Schal o.ä.).