Sehr geehrte Eltern,
nachdem wir beschlossen haben, den geplanten Sprechtag nicht als Präsenzveranstaltung auszubringen, kann ich Ihnen nunmehr die Verfahrensweise für eine Ersatzregelung auf Distanz mitteilen:
- Gewünschte Gespräche zwischen Eltern und Lehrkräften werden per Telefon geführt. Grundsätzlich wird um Zurückhaltung gebeten, wenn nicht Fragen oder Probleme zu besprechen sind, um die Gesprächstermine übersichtlich und handhabbar zu halten.
- Die Termine werden von den Lehrkräften im Unterricht mit Ihren Kindern besprochen und ausgegeben. Zugleich wird Ihnen auf diesem Wege auch mitgeteilt, ob Sie die Lehrkraft anrufen oder von der Lehrkraft angerufen werden.
- Im ersten Angang stehen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer für Gespräche zur Verfügung. In der Regel wird dafür der ursprünglich geplante Zeitraum gewählt (Freitagnachmittag, Samstagvormittag). Es können indes auch andere zeitnahe Termine vorgehalten werden.
- Für die nächste Woche stehen dann die Lehrkräfte der Kernfächer zur Verfügung. Auch hier erfolgt die Absprache nach dem unter 2. aufgeführten Verfahren.
- In einem dritten Schritt können dann auch Termine mit den Lehrkräften der übrigen Fächer vereinbart werden.
- Grundsätzlich bleibt die Möglichkeit bestehen, bei Problemen gravierenderer Art mit jedem Lehrer/jeder Lehrerin Kontakt aufzunehmen (entweder direkt oder durch Anruf in der Schule).
- Bei Verhinderungen oder dringendem Gesprächswunsch können Sie Ihrem Kind entsprechende Hinweise mündlich oder schriftlich mit zur Schule geben. Zuständig ist der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin.
Schon jetzt darf ich alle Beteiligten um die vermutlich hier und da trotz Absprache und Planung nötige Geduld oder Nachsicht bitten. Allerdings bin ich zuversichtlich, dass auf diese Weise die bestehenden Gesprächsnotwendigkeiten und –wünsche in sinnvoller Weise realisiert werden können – und grüße Sie alle herzlich aus Handrup.
Franz-Josef Hanneken