„Ich vergesse dich nicht!“ (Jes 49,15)

Der November ist der Monat des Totengedenkens. Zwischen Allerheiligen/Allerseelen (katholisch) und Totensonntag (evangelisch) besuchen viele Menschen die Gräber ihrer Angehörigen und erinnern sich an sie. So entstand die Idee, dies auch im Schulalltag durch eine Aktion zu thematisieren. Die Aktion stand unter dem Motto aus dem Buch Jesaja, wo Gott spricht: „Ich vergesse dich nicht. Sieh her: Ich habe dich eingezeichnet in meine Hände.“ – die Namen unserer Verstorbenen in Gottes Hand! Schüler, Lehrer und Angestellte konnten dazu kleine Zettel mit den Namen ihrer verstorbenen Angehörigen beschriften, die dann in ein Buch eingeklebt wurden, das mit Unterstützung von Frau Meemann angefertigt worden ist. Die Umsetzung der Aktion – unter Einhaltung aller hygienischer Bestimmungen – war nicht ganz unkompliziert, herausgekommen ist aber ein beeindruckendes Buch, das während des Novembers im Meditationsraum besichtigt werden kann. Die Klostergemeinschaft nimmt die Namen der Verstorbenen in ihre Gottesdienste auf. Danke allen, die sich an dieser Aktion beteiligt und tatkräftig mitgeholfen haben!

Das Schulpastoralteam

Impuls für den Monat November – Wir denken an unsere Verstorbenen

Friedhofsbesuch an Allerheiligen. Ich gehe über die frisch geharkten Wege durch die Gräberreihen. Kerzenlicht und Blumenschmuck verbreiten jene Friedhofsatmosphäre, die mir von Kindheit an vertraut ist. Manchmal bleibe ich stehen, wenn ein bekannter Name auf dem Grabstein auftaucht. Die Bäckerin, bei der ich jahrelang meine Brötchen holte, liegt hier begraben. Ich sehe ihr Gesicht vor mir. Drei Jahre ist sie schon tot. Ein paar Meter weiter das Grab eines Mannes, der in unserer Straße gewohnt hat. Oft haben wir uns am Gartenzaun unterhalten, wenn ich von der Arbeit heimkam. Er ruht neben seiner Frau, die schon viele Jahre vor ihm gestorben ist.

Die Grabsteine erzählen Geschichten. Lebensschicksale hinter Namen und Daten. An manchem Grabstein bleibt mein Blick hängen. … Die Toten auf dem Friedhof erscheinen mir wie eine unsichtbare Schicksalsgemeinschaft. Jedes Jahr wird sie größer.

Irgendwie finde ich es tröstlich, dass keiner hier allein liegen muss. Und auch die Trauernden, denen ich auf dem Friedhof begegne, scheinen verbunden zu sein durch die gemeinsame Erfahrung von Abschied, von Schmerz, von Tod. … „Das ewige Licht leuchte ihnen“, heißt es in einem Gebet über die Verstorbenen. An Allerheiligen auf dem Friedhof ist ein Schimmer dieses Lichtes für mich spürbar.

(Dr. Klaus Roos, Pastoraltheologe)

Der November gilt als Trauermonat. An Allerheiligen, Allerseelen, Totensonntag oder dem Volkstrauertag besuchen viele Angehörige gemeinsam das Grab ihrer Lieben, schmücken es mit Kränzen oder Blumengestecken und zünden ganz bewusst eine Kerze für die Verstorbenen an. So werden Friedhöfe in diesen meist trüben und dunklen Novemberwochen zu einem lichterfüllten Ort.

„Das ewige Licht leuchte ihnen.“ – Im christlichen Glauben ist die Kerzenflamme ein wichtiges und vielfältiges Symbol: Sie bringt etwa Licht und damit Leben und steht im Kontrast zur Dunkelheit und Finsternis. In Verbindung mit dem ewigen Licht verkörpert die Kerze die Gegenwart Gottes – immer und überall. Durch den Propheten Jesaja hat Gott uns zugesagt: „Ich vergesse dich nicht. Sieh her: Ich habe dich eingezeichnet in meine Hände“ (Jes 49,16). So dürfen wir Christen getrost hoffen, dass mit dem Tod nicht alles vorbei ist und unsere lieben Verstorbenen bei Gott sind.

Lasst uns im Vertrauen darauf gemeinsam beten:

Von guten Mächten wunderbar geborgen,
erwarten wir getrost, was kommen mag.
Gott ist mit uns am Abend und am Morgen
und ganz gewiss an jedem neuen Tag.

(Dietrich Bonhoeffer)

Eine gute Zeit wünscht
Eure Schulpastoral (Magdalena Gödde)

Erfolgreiche Teilnahme am „Rerum Antiquarum Certamen“

Insgesamt zwölf Handruper Schüler*innen aus den Jahrgängen 12 und 13 stellten sich am vergangenen Freitag dem „Rerum Antiquarum Certamen“, dem landesweiten Wettbewerb in Latein. Innerhalb einer vorgegebenen Bearbeitungszeit war ein Abschnitt aus dem „Agricola“ des römischen Schriftstellers Tacitus zu übersetzen und zu interpretieren. Keine leichte Kost, denn die „Latinitas“ dieses römischen Historikers gilt nach wie vor als durchaus anspruchsvoll.
Bei einer Gesamtleistung ab 10 Punkten haben die Schüler*innen die Möglichkeit, eine vom Niedersächsichen Altphilologenverband gestellte Hausarbeit anzufertigen und schließlich an einem Kolloquium (17. bis 19. Juni 2021) in Hannover teilzunehmen. Die Sieger*innen werden mit einem Stipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes ausgezeichnet.
Den Handruper Teilnehmer*innen und den sie betreuenden Kolleg*innen sei für ihr vorbildliches Engagement herzlich gedankt.

Allerheiligen, Allerseelen

Am heutigen Mittwoch endete eine dreitägige Aktion, bei der das Schulpastoral-Team die Handruper SchülerInnen, LehrerInnen und MitarbeiterInnen zum Gedenken an Verstorbene in die Aula eingeladen hatte. Liebevoll vorbereitet entstand dabei jeweils eine kleine wohltuende und intensive Pause im normalen Schul-Alltag. Dafür ein herzliches Dankeschön!

Vorbereitet auf ein mögliches Szenario B

Da nicht auszuschließen ist, dass auch auf das Leoninum ein Schulbetrieb nach dem sog. Szenario B (halbierte Lerngruppen im bei uns wöchentlichen Wechsel) zukommt, gibt es hier Informationen zu den Gruppeneinteilungen und zu den Kommunikationswegen.

Grundsätzlich bleiben alle Schutz- und Hygienemaßnahmen in Kraft (Maskenpflicht, Areale, versetzte Pausen, Desinfektion, Wegekonzept, Lüften). Hinzu kommt die Distanzierung im Unterrichtsraum – die Maskenpflicht bleibt nach neuer Maßgabe durch den Kreis allerdings bestehen.

Die Gruppeneinteilung erfolgt alphabetisch, wobei Ausnahmen gelten können, um die jeweilige Limitierung auf 16 Personen einhalten zu können. Mit der Wocheneinteilung soll zugleich sichergestellt werden, dass Kinder aus einem Haushalt zusammen Präsenzunterricht haben und zugleich insgesamt die einzelnen Alphabet-Gruppen getrennt bleiben.

Wichtig wird es sein, die Kommunikationswege zu kennen und einzuüben. Im Wesentlichen wird unsere Lern- und Kommunikationsplattform Moodle genutzt, in deren Handhabung die Schülerinnen und Schüler bereits eingeführt sind. Sollte es hier Probleme geben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Die Schule hält hierfür Leihgeräte (aus entsprechenden Fördermitteln) vor.

Ein plötzlicher Wechsel von Szenario A zu B stellt manche Eltern auch vor Betreuungsprobleme. Wie bereits im letzten Schuljahr werden wir dann für Betreuungsmöglichkeit am Leoninum sorgen, wofür wir um Anmeldung im Sekretariat (05904 930028) oder Schulbüro (05904 930035) bitten.

Der Unterricht in diesem Wechsel-Szenario unterscheidet sich durchaus von einem reinen Distanzlernen, wie es im Szenario C notwendig wird. Ein Homeschooling mit enger täglicher Betreuung würde die Lehrkräfte überfordern, die ohnehin einen deutlich erhöhten Planungs- und Organisationsaufwand zu betreiben haben. Insgesamt wird es so sein, dass Aufgaben für die häusliche Arbeit aus dem Präsenzunterricht erwachsen und zugleich zu Hause Be- und Erarbeitetes dann wieder in den Präsenzunterricht einfließt.

Diese Hinweise gelten bislang lediglich der Vorbereitung auf ein mögliches Szenario B, das von diversen Faktoren abhängig ist (Inzidenz-Wert, Infektionsgeschehen vor Ort). Wir werden dann natürlich umgehend informieren. Bis dahin hoffen wir auf möglichst viel Präsenzunterricht.

Herzlich aus Handrup,

Ihr

Franz-Josef Hannekenn

Elternsprechtag

Sehr geehrte Eltern,

nachdem wir beschlossen haben, den geplanten Sprechtag nicht als Präsenzveranstaltung auszubringen, kann ich Ihnen nunmehr die Verfahrensweise für eine Ersatzregelung auf Distanz mitteilen:

  1. Gewünschte Gespräche zwischen Eltern und Lehrkräften werden per Telefon geführt. Grundsätzlich wird um Zurückhaltung gebeten, wenn nicht Fragen oder Probleme zu besprechen sind, um die Gesprächstermine übersichtlich und handhabbar zu halten.
  2. Die Termine werden von den Lehrkräften im Unterricht mit Ihren Kindern besprochen und ausgegeben. Zugleich wird Ihnen auf diesem Wege auch mitgeteilt, ob Sie die Lehrkraft anrufen oder von der Lehrkraft angerufen werden.
  3. Im ersten Angang stehen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer für Gespräche zur Verfügung. In der Regel wird dafür der ursprünglich geplante Zeitraum gewählt (Freitagnachmittag, Samstagvormittag). Es können indes auch andere zeitnahe Termine vorgehalten werden.
  4. Für die nächste Woche stehen dann die Lehrkräfte der Kernfächer zur Verfügung. Auch hier erfolgt die Absprache nach dem unter 2. aufgeführten Verfahren.
  5. In einem dritten Schritt können dann auch Termine mit den Lehrkräften der übrigen Fächer vereinbart werden.
  6. Grundsätzlich bleibt die Möglichkeit bestehen, bei Problemen gravierenderer Art mit jedem Lehrer/jeder Lehrerin Kontakt aufzunehmen (entweder direkt oder durch Anruf in der Schule).
  7. Bei Verhinderungen oder dringendem Gesprächswunsch können Sie Ihrem Kind entsprechende Hinweise mündlich oder schriftlich mit zur Schule geben. Zuständig ist der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin.

Schon jetzt darf ich alle Beteiligten um die vermutlich hier und da trotz Absprache und Planung nötige Geduld oder Nachsicht bitten. Allerdings bin ich zuversichtlich, dass auf diese Weise die bestehenden Gesprächsnotwendigkeiten und –wünsche in sinnvoller Weise realisiert werden können – und grüße Sie alle herzlich aus Handrup.

Franz-Josef Hanneken

Heute Gedenkminute 11:15 Uhr!

Um 11.15 Uhr werden auch wir als Schulgemeinschaft des Opfers Samuel Paty gedenken und damit der Bitte der Kultursministerkonferenz und auch unseres Kultusministers entsprechen. Dazu schreibt er in einem Brief an die Lehrkräfte:

„Am 16.10.2020 wurde der 47-jährige Geschichts- und Geographielehrer Samuel Paty in einem Pariser Vorort Opfer eines islamistischen Anschlags. Samuel Paty hatte Anfang Oktober in seiner Schule über das Recht auf Meinungsfreiheit unterrichtet und hierbei Mohammed-Karikaturen aus der Satirezeitschrift Charlie Hebdo gezeigt. Er hatte vorher seinen Schülerinnen und Schülern freigestellt, den Blick abzuwenden, falls die Karikaturen sie beleidigen könnten.

Der Mord, der damit im Zusammenhang steht, hat uns alle zutiefst erschüttert. Unser Mitgefühl gilt der Familie und den Angehörigen des Ermordeten. Paty wurde zum Opfer dieser grausamen Tat, weil er Kindern und Jugendlichen die Werte unserer demokratischen Gesellschaft nahegebracht hat, nämlich Meinungsfreiheit, Pluralismus, Toleranz und Menschenwürde, und er hat dafür ein aktuelles Beispiel gewählt, das sich wie kaum ein anderes eignet, die Vielschichtigkeit dieser Werte in den Blick zu nehmen.

Einem solchen Angriff auf unsere demokratischen Grundwerte – und zugleich auf den Bildungsauftrag der Schule und die Freiheit der Lehre – müssen wir uns entschlossen und solidarisch entgegenstellen. Die Schule ist der geeignete Ort, um demokratische Grundwerte zu vermitteln und auch zu leben. Jeglichen Formen von Gewalt, religiösem Fanatismus und Intoleranz ist entgegenzutreten. Das ist eine wesentliche Aufgabe unserer Lehrerinnen und Lehrer. Sie müssen aber diesem Bildungsauftrag gerecht werden können, ohne dabei um ihr Leben fürchten zu müssen. Auch die Schülerinnen und Schüler haben ein Anrecht darauf, im Sinne der Werte unseres Grundgesetzes und des Bildungsauftrages der Schulgesetze unterrichtet zu werden. Einschränkungen der Meinungsfreiheit und der pädagogischen Verantwortung darf es nicht geben. Die Verteidigung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundwerte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Deshalb ist es wichtig, hier ein Zeichen zu setzen.

Der französische Bildungsminister hat die Regierungen aller europäischen Länder dazu aufgerufen, am 02.11.2020 um 11.15 Uhr in einer Schweigeminute des Opfers zu gedenken. Die Kultusministerkonferenz unterstützt diesen Aufruf. Meine Bitte ist daher, sofern Sie es ermöglichen können, sich mit Ihrer Schule in geeigneter Weise diesem Aufruf, wie z.B. durch die Gedenkminute und das Verlesen dieses Briefes, anzuschließen.“

L – wie Lüften am Leo

Ein wichtiger Bestandteil unseres Hygiene-Konzepts ist von Anfang an die gute Belüftung der Unterrichtsräume. Wir waren bislang der Ansicht, dass mit unseren Maßnahmen (Kipp-Stellung der Fenster, Öffnen der Türen) in der Regel eine hinreichende Zufuhr von Frischluft möglich ist. Davon konnten wir uns auch in der täglichen Praxis überzeugen. Zugleich konnten wir so dem Sicherheitsaspekt Rechnung tragen, da ein in einem höheren Stockwerk ganz geöffnetes Fenster durchaus ein gewisses Gefahrenpotential birgt. Die neuerliche Betonung des Stoßlüftens mit gänzlich geöffnetem Fenster als alternativlos und unverzichtbar durch das Kultusministerium und entsprechende Anfragen bzw. Forderungen aus der Elternschaft haben uns bewogen, diese Praxis noch einmal zu überprüfen und zu ändern. Zugleich gibt das KM die sog. 20-5-20-Regel vor.

Auf einer Arbeitsschutzausschuss-Sitzung (ASA) wurde nach Sichtung, Diskussion und Klärung diverser Fragen ein Modus festgelegt, wonach die 5-Minuten-Schocklüftung ausschließlich durch die jeweilige Lehrkraft vorgenommen wird, die zugleich auch das geöffnete Fenster beaufsichtigt.

Wir meinen, auf diese Weise die verschiedenen Interessen, Frischluft und Sicherheit für alle Beteiligten, miteinander verknüpfen zu können.

Unabhängig vom Stoßlüften bleibt das Querlüften mittels gekippter Fenster Bestandteil unseres Konzepts. Wir werden aber auch für hinreichende Temperaturen in den Unterrichtsräumen sorgen. Dennoch bitten wir darum, wärmende Kleidung für den Bedarfsfall mitzubringen (evtl. eine Jacke, die auch im Unterricht getragen werden kann, ein Schal o.ä.).

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