L – wie Lüften am Leo

Ein wichtiger Bestandteil unseres Hygiene-Konzepts ist von Anfang an die gute Belüftung der Unterrichtsräume. Wir waren bislang der Ansicht, dass mit unseren Maßnahmen (Kipp-Stellung der Fenster, Öffnen der Türen) in der Regel eine hinreichende Zufuhr von Frischluft möglich ist. Davon konnten wir uns auch in der täglichen Praxis überzeugen. Zugleich konnten wir so dem Sicherheitsaspekt Rechnung tragen, da ein in einem höheren Stockwerk ganz geöffnetes Fenster durchaus ein gewisses Gefahrenpotential birgt. Die neuerliche Betonung des Stoßlüftens mit gänzlich geöffnetem Fenster als alternativlos und unverzichtbar durch das Kultusministerium und entsprechende Anfragen bzw. Forderungen aus der Elternschaft haben uns bewogen, diese Praxis noch einmal zu überprüfen und zu ändern. Zugleich gibt das KM die sog. 20-5-20-Regel vor.

Auf einer Arbeitsschutzausschuss-Sitzung (ASA) wurde nach Sichtung, Diskussion und Klärung diverser Fragen ein Modus festgelegt, wonach die 5-Minuten-Schocklüftung ausschließlich durch die jeweilige Lehrkraft vorgenommen wird, die zugleich auch das geöffnete Fenster beaufsichtigt.

Wir meinen, auf diese Weise die verschiedenen Interessen, Frischluft und Sicherheit für alle Beteiligten, miteinander verknüpfen zu können.

Unabhängig vom Stoßlüften bleibt das Querlüften mittels gekippter Fenster Bestandteil unseres Konzepts. Wir werden aber auch für hinreichende Temperaturen in den Unterrichtsräumen sorgen. Dennoch bitten wir darum, wärmende Kleidung für den Bedarfsfall mitzubringen (evtl. eine Jacke, die auch im Unterricht getragen werden kann, ein Schal o.ä.).

Kein Präsenz-Elternsprechtag!

Angesichts der deutlichen Dynamik des Infektionsgeschehens und der entsprechenden gesellschaftlichen Maßnahmen haben wir beschlossen, den Elternsprechtag (regulär geplant für den 6. und 7. November) nicht im Präsenzmodus durchzuführen.

Zwar war eine ganze Palette von Sicherheitsvorkehrungen eingeplant (Begrenzung der Anzahl der Gespräche bei gleichzeitiger Vergrößerung der jeweiligen Dauer, Reduzierung der Teilnehmerzahl, Voranmeldung u.ä.), doch scheint uns dieses Verfahren in der aktuellen Situation nicht mehr angemessen zu sein.

Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Unterrichtenden ist uns allerdings wichtig. Wir werden dazu auf andere Kommunikationswege ausweichen (vom Telefon bis zu womöglich Chat-Möglichkeiten online). Dazu werden wir noch konkrete Hinweise geben.

Bis dahin verweise ich auf die unabhängig von Sprechtagen bestehende Möglichkeit, Gesprächstermine mit den Lehrerinnen und Lehrern zu vereinbaren.

Franz-Josef Hanneken

Kein Sportunterricht im November

Wie der Presse zu entnehmen war, wurde gestern (28.10.) durch den Landkreis Emsland – in der „Allgemeinverfügung Nr. 17“ – ein striktes Verbot des Sportunterrichts, befristet bis zum 29. November, angeordnet (mit Ausnahme der P-Kurse in den Jahrgängen 12 und 13). Hier die uns betreffenden Passagen:

„1. Der praktische Sport- und Schwimmunterricht wird für alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen untersagt. Ausgenommen ist der Sport- und Schwimmunterricht der Kursgruppen der Schuljahrgänge 12 und 13, die sich in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Erwerb des Abiturs im Fach Sport befinden. […]

3. Diese Allgemeinverfügung ist bis einschließlich 29.11.2020 gültig. Eine Verlängerung der Geltungsdauer bleibt […] vorbehalten. […]

4. Dies Allgemeinverfügung ist […] sofortig vollziehbar.“

Wir sind dabei, ein Konzept für den Unterricht in den „Sportstunden“ zu realisieren. Die Schülerinnen und Schüler wurden heute informiert.

Neues vom Schulhof

Ein herbstlich buntes Bild mit Bäumen – am Wall aber mussten einige weichen: In den Herbstferien gab es erste Vorarbeiten zur anstehenden Sanierung und Renovierung unseres Schulhofes. Dazu wurden auch einige Bäume gefällt – und das ist eigentlich nie ein schönes Bild. Leicht werden damit Wörter wie „Kahlschlag“ oder „Verwüstung“ assoziiert. Das Gegenteil aber ist intendiert. Es sollen neue Bäume gepflanzt werden. Am Ende soll unser Schulhof seinen Charakter eines Ortes im Grünen und mit Grün nicht verloren haben, sondern im Gegenteil noch augenfälliger und erlebbarer die Vorteile unseres großen und vielgestaltigen Geländes vermitteln. Wir werden nicht nur darüber berichten, sondern auch die verschiedenen Gremien unserer Schulgemeinschaft in die weitere Planung einbeziehen, damit ein Ort für ebendiese Gemeinschaft entsteht, der nicht bloß funktionalen, sondern auch ästhetischen Kriterien genügt, allen eben „einräumt“, sich gern dort aufzuhalten.

Maskenpflicht!

Mit den steigenden Corona-Zahlen gelten für den Landkreis Emsland, also auch für das Leoninum, verschärfte Schutz-Bestimmungen. Die Maskenpflicht, die wir bislang über die Weisung des Landes hinaus für alle Bereiche außerhalb des Unterrichts eingeführt haben, gilt nunmehr generell, also auch für den Unterricht. Diese Regelung gilt am Leoninum auch für die Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Osnabrück. Wir bitten daher darum, dafür Sorge zu tragen, dass im Laufe des Schultages die Maske auch gewechselt werden kann, also eine oder mehrere weitere Masken mitzubringen.

Die Weihnachtspäckchen- Aktion 2020 fällt in diesem Jahr leider aus!

Die Leiterin der Aktion, Frau Rolfes, hat uns gebeten, die Information weiterzugeben, dass es in diesem Jahr – Corona-bedingt – keinen Transport nach Satu Mare in Rumänien geben wird. Das können alle, die in irgendeiner Weise bislang mit dieser nun schon langjährigen Hilfsaktion zu tun hatten, nur sehr bedauern, denn natürlich fehlen vor Ort auch diese Spenden. Aber auch uns fehlt diese Aktion mit den weihnachtlich verpackten Kartons, die in der Schule in jedem Jahr auch zur besonderen Atmosphäre dieser Zeit gehören. Leider nicht in diesem Corona-Jahr. Vielleicht aber gelingt es uns ja noch, auf andere Weise zu helfen …

Krankheitssymptome: Darf mein Kind in die Schule?

Sehr geehrte Eltern,

in unserer derzeitigen Situation ist es für Sie hin und wieder schwierig zu entscheiden, wie im Krankheitsfall Ihrer Kinder zu verfahren ist. Dazu hat das Ministerium eine Handreichung entwickelt, nach der wir auch verfahren und die ich Ihnen hier empfehle. Damit bleibt allerdings die Entscheidung darüber, wann ein Arzt konsultiert wird, immer noch bei Ihnen. Insgesamt sind solche Fragen von Ihnen bislang sehr verantwortungsvoll gehandhabt worden, hier und da gab es aber doch auch Unsicherheiten. Daher gilt das Schema des Landes als Hilfe und Richtschnur.

Herzlich grüßt

Franz-Josef Hanneken

Informationen zum ersten Schultag der Fünftklässler

Liebe Eltern unserer neuen Schülerinnen und Schüler!
Morgen kommen die neuen Fünftklässler mit ihren Eltern zur Schule. Da alle Wetterberichte für morgen Regen melden, wird der Einschulungsgottesdienst in der großen Sporthalle stattfinden. Dort werden dann auch weitere Informationen gegeben. Erinnert sei noch einmal an die Maskenpflicht und die Abstandsregelung. Wir haben jeweils für die Eltern mit ihrem Kind Dreierstuhlgruppen aufgestellt (für die Familien mit Zwillingen stehen Vierergruppen bereit). Der Parkraum vor der Sporthalle ist begrenzt; wir bitten darum, auch die Parkmöglichkeiten vor der Kirche zu nutzen. Wir freuen uns auf unsere neuen Schülerinnen und Schüler. Bis dahin herzliche Grüße aus Handrup,
Ihr
Franz-Josef Hanneken

Schulanfang – und Corona-Regeln

Herzlich willkommen zum neuen Schuljahr! Am Donnerstag geht’s los!

Der Schulstart nach den Sommerferien ist derzeit vom Kultusministerium nach „Szenario A“ geplant: Alle Schülerinnen und Schüler kommen zur Schule, aber es sind Regeln zu beachten, die den Schulalltag prägen werden. Neu gegenüber den aus der Zeit vor den Sommerferien bekannten Maßnahmen ist die Einteilung der Schülerschaft in „Kohorten“. Da bei uns jeweils ein Jahrgang eine solche Kohorte bildet, wird es wieder möglich sein, evangelischen Religionsunterricht, die dritte Fremdsprache oder Rhetorik, die Neigungsfächer oder auch Arbeitsgemeinschaften regulär auszubringen. Für den Sportunterricht sind besondere Auflagen zu beachten, die den Schülerinnen und Schülern durch die Unterrichtenden erläutert werden.

Es gelten folgende Regelungen:

  1. Der Jahrgang bildet eine Kohorte; es kann also klassenübergreifender Unterricht erteilt werden. Umgekehrt ist weiterhin auf Distanz zu achten. Weiterhin gilt die Pausenregelung, die versetzte Pausen vorsieht (s. Plan).
  2. Für den Pausenaufenthalt gelten besondere Areale für bestimmte Jahrgänge. Die Klassenlehrer und Tutoren informieren die Schülerinnen und Schüler. (Bei Regen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Räumen.)
  3. Für den Sportunterricht gelten besondere Regelungen (s.Plan).
  4. Der Mensa-Betrieb muss eingeschränkt bleiben. Es gibt die Möglichkeit, einen Mittagssnack zu erwerben.
  5. Es gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht. Erst am Platz im jeweiligen Unterrichtsraum darf die Maske abgenommen werden.
  6. Beim Betreten des Gebäudes ist eine Handdesinfektion vorzunehmen. Zu häufigem Händewaschen wird eigens ermutigt.
  7. Der Bibliotheks-Betrieb muss eingeschränkt bleiben. Hinweise zur Buchausleihe und –rückgabe hängen aus.
  8. Es gilt für die Wege im Gebäude ein striktes Einbahnstraßensystem. Die Wege und Richtungen sind durch Pfeile am Boden gekennzeichnet. Auch auf diesen Wegen ist die Distanz von 1,5 Metern einzuhalten.
  9. Im Rahmen der jeweiligen Gegebenheiten ist auf größtmögliche Durchlüftung zu achten.
  10. Eine Mittagsbetreuung kann zur Zeit nur für die (bereits angemeldeten) Fünftklässler angeboten werden.

Am ersten Schultag müssen wir leider – wie wohl noch für geraume Zeit – auf Zusammenkünfte der Schulgemeinschaft in der Aula verzichten. Die ersten beiden Stunden werden Klassenlehrer- bzw. Tutorenstunden sein, danach ist Unterricht nach Plan. Der Unterricht endet für alle Schülerinnen und Schüler nach der sechsten Stunde.

Trotz dieser Einschränkungen und Regeln, die uns tatsächlich auch im Kern unseres Schullebens treffen, freuen wir uns doch auf den Start in das neue, hoffentlich erfolgreiche Schuljahr.

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